Bisher haben zwei Ratsmitglieder die Aufgaben im Siegelungswesen ausgeführt, ab jetzt nimmt sie eine Funktionärin beziehungsweise ein Funktionär auf.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Verstirbt eine Person, gibt es für die Hinterbliebenen einige administrative Tätigkeiten zu erledigen. Nach Eingang der Todesmeldung wird sich die Siegelungsbeauftragte der Gemeinde innerhalb von sieben Arbeitstagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.

Für die Aufnahme des Protokolls sind die Originale des Testaments sowie des Ehe- und Erbvertrags (sofern vorhanden) bereitzuhalten. Zudem muss über das Vermögen und die gesetzlichen Erben Auskunft erteilt werden können. Wenn nötig, werden erbsichernde Massnahmen eingeleitet. Nach der Kontrolle des Protokolls wird dieses an das Regierungsstatthalteramt Emmental weitergeleitet.

Der Gemeinderat hat das Siegelungswesen neu geregelt. Bisher haben zwei Ratsmitglieder diese Aufgabe ausgeführt. Sie werden nun von dieser administrativen Aufgabe entbunden. Ab sofort werden die Siegelungsprotokolle durch eine Funktionärin beziehungsweise einen Funktionär aufgenommen. Mit Susanne Stettler-Mosimann konnte der Rat eine einfühlsame Fachfrau für diese Aufgabe anstellen.

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