Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, wurde beschlossen, die Mitsprache der Bevölkerung bei der Gesundheitsnetz Küsnacht AG nochmals zu stärken.
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH).
Die Gemeindeverwaltung im Zentrum von Küsnacht (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Mit der Vernetzung aller Angebote unter dem Dach des Gesundheitsnetzes Küsnacht hat die Gemeinde den ersten Schritt zu einer modernen Alters- und Gesundheitsversorgung gemacht.

Wie in anderen Gemeinden der Schweiz und des Kantons Zürich im Speziellen soll das «Gesundheitsnetz Küsnacht» nun verselbstständigt werden und zwar in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft.

Diese ist dem Gemeinwohl und dem Service public verpflichtet. Sie ist nicht gewinnorientiert und die Aktien bleiben zu 100 Prozent im Eigentum der Gemeinde Küsnacht.

Wichtige Anliegen der Bevölkerung und der Parteien übernommen

Der Gemeinderat hat wichtige Anliegen der Bevölkerung übernommen und in die Unterlagen eingebaut.

Gesundheitsvorsteherin Susanne Schubiger-Münger sagt: «Wir haben heute eine Vorlage aus der Bevölkerung für die Bevölkerung.

Die gute Alters- und Gesundheitsversorgung in Küsnacht ist so auch für kommende Generationen gesichert.»

Genehmigung von Geschäftsbericht und Jahresrechnung

Im Vernehmlassungsverfahren wurde klar, dass eine starke Mitsprache der stimmberechtigten Bevölkerung beim Geschäftsbericht und der Jahresrechnung der Gesundheitsnetz Küsnacht AG gewünscht wird.

Der Gemeinderat hat dieses Ansinnen aufgenommen und beschlossen, dass die Gemeindeversammlung darüber abstimmen soll, ob der Gemeinderat als Aktionärsvertreter den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung der GNK AG genehmigen darf.

Die Rechnungsprüfungskommission kann das Geschäft vorgängig prüfen und ihre Empfehlung dazu abgeben.

Vertretung der Bevölkerungsinteressen durch Beirat

Eine Küsnachter Eigenheit ist der Beirat, welcher die Interessen und Bedürfnisse der Bevölkerung vertreten und einen regelmässigen Austausch mit dem Verwaltungsrat sowie der Geschäftsleitung pflegen soll.

Dem von den Interessengruppierungen formulierten Anliegen, das Reglement zum Beirat noch vor dem Urnengang auszuarbeiten, trägt der Gemeinderat Rechnung.

Senkung Darlehenskompetenz Gemeinderat und Erhöhung Eigenkapitalgrenze

Weiter wurde der Vorschlag eingebracht, die Kompetenz des Gemeinderats für die Gewährung von Darlehen von den ursprünglich angedachten 40 Millionen Franken um die Hälfte auf 20 Millionen Franken zu senken.

Diese Forderung hat der Gemeinderat übernommen. Sie entspricht der Regelung, wie sie die Gemeindeordnung bereits für die Netzanstalt Küsnacht vorsieht.

Überdies soll die Kapitalstruktur mit einer Eigenkapitalquote von 40 Prozent solide gehalten werden.

Nächster Schritt: Vorbereitung der Urnenabstimmung

Den Termin für den Urnengang hat der Gemeinderat auf den 18. Juni 2023 festgelegt.

An diesem Datum wird ebenfalls über die Einzelinitiative «Der Altersbereich ist keine Aktiengesellschaft – Altsein geht alle an» abgestimmt.

Da sich die Ausgliederungsvorlage des Gemeinderats und die Einzelinitiative ausschliessen, erfolgt die Abstimmung mittels Stichfrage.

In den kommenden Wochen (Stand 17. November 2022) wird nun die Abstimmungsvorlage fertig vorbereitet.

Die Bevölkerung wird rechtzeitig über die weiteren Grundlagen informiert

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung rechtzeitig über die weiteren Grundlagen, welche in Arbeit sind, informieren.

Dazu gehören insbesondere das Reglement über den Beirat, das Organisationsreglement, das Personalreglement sowie die Eigentümerstrategie.

Aktuelle Informationen zum Projekt sind auf der Gemeindewebseite abrufbar.

Susanna Schubiger, Vorsteherin Gesundheit, steht der Bevölkerung zudem für Sprechstunden, welche individuell vereinbart werden können, bereit.

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