Wie die Gemeinde Küsnacht mitteilt, werden die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umgebaut.
küsnacht
So sah der Bahnhof Küsnacht (ZH) vor dem Umbau aus. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet die Gemeinde Küsnacht, die Zugänge zu den Bushaltestellen und Fahrzeugen bis zum 31. Dezember 2023 behindertengerecht umzubauen.

Im Jahre 2016 wurden die Rahmenbedingungen und Lösungsstrategien im Rahmen einer Studie ausgearbeitet.

Darauf aufbauend ist im Jahre 2018 ein «Vorprojekt Plus» ausgearbeitet worden.

Die daraus resultierende Terminierung und Budgetierung sieht eine Sanierung der Bushaltestelle Hesligenstrasse im Jahre 2023 vor.

Die Projektunterlagen liegen zur Einsicht auf

Mit dem Bauprojekt der oben genannten Bushaltestellen ist die Gleichstellung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität im öffentlichen Verkehr gewährleistet.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.

Die Projektunterlagen und der Landerwerbsplan liegen, nebst einem Verzeichnis sämtlicher für die Abtretung von Rechten oder für die Leistung von Beiträgen in Anspruch genommenen Personen sowie der an sie gestellten Ansprüche bei der Gemeinde Küsnacht, Bausekretariat, zweiter Stock, Obere Dorfstrasse in Küsnacht, zur Einsicht auf.

Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GleichstellungStudieKüsnacht (ZH)