Der Bundesrat hat am 16. März die «ausserordentliche Lage» für die Schweiz erklärt. Ab Mitternacht müssen alle Geschäfte und Lokale geschlossen werden.
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Coronavirus. - Gemeinde Zollikon
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Die Situation in Zollikon sieht wie folgt aus (Stand 16. März, 18 Uhr):

- Das Hallenbad Fohrbach, das Ortsmuseum, die Bibliotheken, der Freizeitdienst und das Jugendhaus sind ab sofort bis am 19. April 2020 geschlossen.

- Der Präsenzunterricht in den Schulen ist bis zu den Frühlingsferien, die am 10. April 2020 beginnen, eingestellt. Die aktuellen Informationen finden sich auf der Website der Schulen Zollikon.

- Die samstäglichen Wochenmärkte auf dem Zolliker Dorfplatz finden bis am 19. April nicht mehr statt. Auch der Frühlingsmarkt vom 4. April ist abgesagt.

-Besuchsverbot im Wohn- und Pflegezentrum Blumenrain ab sofort bis 30. April 2020. Allen Personen ist untersagt, die Bewohnerinnen und Bewohner der Institution zu besuchen. Das Besuchsverbot gilt beidseitig, das heisst, Bewohnerinnen und Bewohnern ist es nicht erlaubt, mit Angehörigen nach Hause zu gehen oder Ausflüge zu machen.

- Alle Turnhallen sowie weitere Räumlichkeiten der Gemeinde sind für sämtliche Aktivitäten der Vereine geschlossen.

- Die Fachstelle für das Alter bietet nur noch in Ausnahmefälle persönliche Gespräche in- und extern an. Die Fachstelle ist während den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar und unterstützt Sie gerne.

- Die Hauptsammelstelle bleibt bis auf Weiteres geöffnet.

- Die Schalter der Gemeindeverwaltung Zollikon sind bis auf Weiteres normal geöffnet. Zum Schutz unserer Mitarbeitenden muss ein Schalterbesuch aber vorgängig per E-Mail oder Telefon angemeldet werden. Von dieser Massnahme ausgenommen sind die Schalter der Einwohnerkontrolle sowie der Polizei. Bitte beachten Sie, dass die meisten Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung auch online über unseren Online-Schalter erhältlich sind und der persönliche Besuch des Gemeindehauses nur in den wenigsten Fällsten nötig ist.

Allgemeine Informationen zur «ausserordentlichen Lage», Stand 16. März:

Sämtliche öffentlichen und privaten Veranstaltungen sind ab 16. März, Mitternacht, verboten. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete sind bis am 19. April 2020 geschlossen.

Ebenso Betriebe, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons und Kosmetikstudios. Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken, bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen. Auch Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet.

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