Wie die Gemeinde Hirschthal mitteilt, liegen die Entwürfe mit Erläuterungen zum Gestaltungsplan Zentrum vom 17. Februar bis 20. März 2023 auf.
Gemeindeverwaltung Hirschthal.
Gemeindeverwaltung Hirschthal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gestützt auf die Bestimmungen der revidierten Nutzungsplanung ist für die Überbauung der Parzellen-Nummer 152, 153, 154 und 356 Oberdorf/Zentrum, Hirschthal, ein Gestaltungsplan erforderlich.

Die Entwürfe mit Erläuterungen zum Gestaltungsplan Zentrum liegen zur Einsichtnahme vom 17. Februar bis 20. März 2023 in der Gemeindeverwaltung auf und können während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Zudem können sie während der Dauer des Mitwirkungsverfahrens auf der Webseite der Gemeinde Hirschthal heruntergeladen werden.

Das Mitwirkungsverfahren ist nicht das eigentliche Auflageverfahren

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Hirschthal eingereicht werden.

Sie sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und haben einen Antrag sowie eine Begründung zu enthalten (Paragraf 3 BauG).

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das eigentliche Auflageverfahren mit Einwendungsmöglichkeit gemäss Paragraf 24 BauG handelt.

Dieses rechtsverbindliche Auflageverfahren erfolgt nach der Freigabe durch die kantonale Abteilung Raumentwicklung separat zu einem späteren Zeitpunkt.

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