Wie die Gemeinde Neckertal informiert, unterliegt das neue Feuerschutzreglement vom 14. September 2022 einem fakultativen Referendum.
Referendum reform
Unterschriften sammeln für Referendum gegen die Reform der Pensionskasse. (Symbolbild) - keystone
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Der Gemeinderat der neuen Gemeinde Neckertal hat am 14. September 2022 das neue Feuerschutzreglement und die Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes mit der Gemeinde Schönengrund AR erlassen.

Mit dem neuen Feuerschutzreglement wird insbesondere die Feuerwehrersatzabgabe geregelt.

So heisst es darin: Wer keinen Feuerwehrdienst leistet oder nicht mindestens 60 Prozent der für ein Dienstjahr vorgeschriebenen Übungen besucht hat, entrichtet für das betreffende Dienstjahr die gesamte Feuerwehrersatzabgabe.

Die Feuerwehrersatzabgabe ist vom 1. Januar des Jahres, das dem vollendeten 20. Altersjahr folgt, und bis zum 31. Dezember des Jahres, in welchem das 49. Altersjahr vollendet wird, zu leisten.

Keine Feuerschutzkommission mehr vorgesehen

Die Feuerwehrorganisation erstreckt sich auch über die Gemeinde Schönengrund AR und sieht keine Feuerschutzkommission mehr vor.

Die Kompetenzen direkt den jeweiligen Gemeinderäten zugewiesen. Der Feuerwehrkommandant ist dem Gemeindepräsidium Neckertal unterstellt.

Das Kader der Feuerwehr wird sich intern als Geschäftsleitung organisieren und entsprechende Anträge in die beiden Gemeinderäte bringen.

Für dieses Reglement und die Vereinbarung über gemeinsame Organe des Feuerschutzes der Gemeinden Neckertal und Schönengrund eröffnet der Gemeinderat das fakultative Referendum.

300 gültige Unterschriften nötig

Innerhalb der publizierten Frist können gesamthaft 300 Stimmberechtigte der neuen Gemeinde Neckertal verlangen, dass über das jeweilige Reglement eine Urnenabstimmung stattfinden soll.

Die Referendumsfrist läuft vom 27. Januar bis zum 8. März 2023 (40 Tage).

Einsicht in Unterlagen ist bei Ratskanzlei in Mogelsberg möglich. Für ein Quorum sind 300 gültige Unterschriften nötig.

Unterschriften sind bei der Ratskanzlei einzureichen

Unterschriftsbögen werden auf der Ratskanzlei Neckertal in Mogelsberg in der gewünschten Anzahl abgegeben.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Ratskanzlei Neckertal einzureichen.

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