Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, wird der Fussgängerstreifen auf Höhe Sonnenhofstrasse voraussichtlich dorfauswärts verschoben.
Innerfeld bei der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg.
Innerfeld bei der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil im Wahlkreis Toggenburg. - Nau.ch / Simone Imhof
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Das kantonale Tiefbauamt erarbeitete im Jahr 2018 im Rahmen der Sicherheitserhöhung ein Projekt zur Verschiebung des Fussgängerstreifens (FGS) Nummer 1311 in Ganterschwil.

Der Fussgängerstreifen auf Höhe Sonnenhofstrasse überquert die Toggenburgerstrasse (Kantonsstrasse) und verbindet die Sonnenhofstrasse (Gemeindestrasse) mit dem Schulhausweg und dem Zugang zum Schulhaus.

Der Standort dieses Fussgängerstreifens muss verschoben werden, weil dieser direkt im Einlenkerbereich der Sonnenhofstrasse markiert ist.

In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Strassenplan der Sonnenhofstrasse (Gemeindestrasse zweite Klasse) nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

Wälli AG Ingenieure mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt

Aus diesem Grund wurde zur Korrektur des Planes der Teilstrassenplan Sonnenhofstrasse Nummer 253 erstellt.

Der Gemeinderat hat dem Projekt bereits im August 2018 zugestimmt.

Mit der öffentlichen Auflage hingegen wurde zugewartet, bis die Details zum Neubauprojekt der Klinik Sonnenhof vorliegen.

In diesem Zusammenhang wurde die Wälli AG Ingenieure mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt.

Vorschlag: Fussgängerstreifen in Richtung Nordosten verschieben

Die Ergebnisse des Gutachtens sind in das Strassenprojekt eingeflossen.

Für das Vorhaben (Verschiebung Fussgängerstreifen und Teilstrassenplan) wurde das Mitwirkungsverfahren durchgeführt.

Rund zehn Parteien haben angeregt, den Fussgängerstreifen Richtung Nordosten, das heisst dorfeinwärts, auf Höhe des Wohnhauses Sonnenhofstrasse zwei zu verschieben.

Dieser Vorschlag wurde aufgenommen und geprüft.

Verschiebung dorfeinwärts bedeutete Beeinträchtigung des Ortsbildes

Eine Verschiebung des Fussgängerstreifens dorfeinwärts hätte den Abbruch der Mauer, das Fällen der Bäume und die Erstellung eines Trottoirs notwendig gemacht.

Diese Massnahmen hätten aus denkmalpflegerischer Sicht eine Beeinträchtigung des Ortsbildes zur Folge.

Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile erscheint die Verschiebung des Fussgängerstreifens um circa fünf Meter nach Südwesten, das heisst dorfauswärts, als zweckmässigste Lösung, weshalb diese weiterverfolgt wird.

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