Wie die Gemeinde Bolligen meldet, liegen die Einzonungen im Zälgli und Schlupfstrasse 3 Habstetten bis und mit 3. März 2023 zur Mitwirkung auf.
Einwohnergemeinde Bolligen.
Einwohnergemeinde Bolligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat von Bolligen bringt gestützt auf Artikel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Einzonungen im Zälgli sowie Schlupfstrasse 3 Habstetten zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Dokumente liegen vom 1. Februar 2023 bis und mit 3. März 2023 in der Bauverwaltung Bolligen auf und sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.

Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Bolligen zu richten.

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