Wie die Gemeinde Oberried berichtet, können Vorschläge für die Neuwahlen, die an der Burgerversammmlung am 2. Dezember 2021 stattfinden, eingereicht werden.
Gemeindehaus Oberrieden.
Gemeindehaus Oberrieden. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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An der ordentlichen Burgerversammmlung vom 2. Dezember 2021 werden Neuwahlen der Präsidentin oder dem Präsidenten (der Burgergemeindeversammlung und der Burgerkommission in einer Person) und der übrigen vier Mitglieder der Burgerkommission angesetzt. Für die Durchführung dieser Wahl gelten die Bestimmungen des Organisations­reglementes (OGR) der Gemischten Gemeinde Oberried.

Wahlvorschläge können eingereicht werden

Die Anmeldung von Wahlkandidaten durch Gruppen von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Burgern hat bis spätestens 30 Tage (3. November 2021) vor dem Wahltag bei der Gemeindeschreiberei zu erfolgen.

Die vorgeschlagenen Wahlkandidaten haben unterschriftlich zu bestätigen, dass sie eine allfällige Wahl annehmen. Spätestens sieben Tage vor der vorschriftsgemäss publizierten Burgerversammlung hat der Gemeinderat den Stimmberechtigten alle eingegangen Wahlvorschläge bekannt zu geben. Von diesem Zeitpunkt an liegen die Wahlvorschläge in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf.

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