Wie die Gemeinde Obersaxen Mundaun bekannt gibt, werden 2023 für den ersten Hund 50 Franken und für jeden weiteren 100 Franken in Rechnung gestellt.
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Hund und Besitzerin. - GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP/Archiv
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Nach Anschaffung eines neuen Hundes muss der Hundehalter bei der Gemeindeverwaltung innert 30 Tagen persönlich vorsprechen und den Hundeausweis mit der Mikrochip-Nummer mitbringen.

Hundehalterwechsel oder Todesfälle von Hunden sind der Gemeindeverwaltung bis spätestens Freitag, 27. Januar 2023, zu melden.

Nach Ablauf dieses Termins wird jedem Hundehalter die Hundesteuer in Rechnung gestellt.

Diese beträgt im Jahr 2023 gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes Obersaxen Mundaun für den ersten Hund 50 Franken und für jeden weiteren Hund 100 Franken.

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