Wie die Gemeinde Huttwil berichtet, können die Stimmberechtigten am 12. März 2023 an der Urne über den Kredit für die Sanierung der Silostrasse entscheiden.
Das Stadthaus in Huttwil.
Das Stadthaus in Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 12. März 2023 findet die Urnenabstimmung über die geplante Strassensanierung der Silostrasse inklusive der Werkleitungen statt.

Die Stimmberechtigen von Huttwil können über den Antrag zur Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 2'410'000 Franken abstimmen.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger ab dem 18. Altersjahr, welche mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Huttwil wohnhaft sind.

Zustellung des Stimmmaterials

Vom Stimmrecht sind einzig diejenigen Personen ausgeschlossen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden.

Das Stimmmaterial wird den Stimmberechtigten spätestens am 18. Februar 2023 zugestellt.

Betreffend der brieflichen Stimmabgabe wird auf die Ausführungen auf dem Zustellkuvert verwiesen.

Die Stellvertretung an der Urne ist gestützt auf Artikel 8 des Gesetzes über die politischen Rechte unzulässig.

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