Wie die Gemeinde Safnern mitteilt, tritt die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebetriebe per 1. Januar 2023 in Kraft.
as Gemeindehaus an der Hauptstrasse von Safnern.
as Gemeindehaus an der Hauptstrasse von Safnern. - Nau.ch / Werner Rolli
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In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Safnern an seiner Sitzung vom 28. November 2022 die Verordnung über die Gebühren der Gemeindebetriebe genehmigt hat.

Die Verordnung tritt vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Biel in Nidau, erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Webseite unter Verwaltung/Reglemente heruntergeladen werden.

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