In Herznach-Ueken kommt es zum zweiten Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022/2025.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Im ersten Wahlgang vom 15. Mai 2022 ist ein Sitz in der Finanzkommission frei geblieben. Zudem hat niemand für den Sitz als Ersatzmitglied der Steuerkommission das absolute Mehr erreicht.

Gemäss § 31 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist ein zweiter Wahlgang für ein Mitglied der Finanzkommission und ein Ersatzmitglied der Steuerkommission für die Amtsperiode 2022 bis 2025 durchzuführen.

Dieser findet am 25. September 2022 statt. Gemäss § 32 Absatz 1 GPR können wahlfähige Personen innert zehn Tagen nach dem ersten Wahlgang vorgeschlagen werden. Wahlvorschläge, welche von mindestens zehn Stimmberechtigen zu unterzeichnen sind, müssen bis am Mittwoch, 25. Mai 2022, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken abgegeben werden.

Wird die Anmeldung termingerecht in einem der beiden Briefkasten beim Gemeindehaus Ueken oder beim Gemeindehaus Herznach gelegt, gilt sie als rechtzeitig eingereicht. Die notwendigen Formulare gibt die Gemeindeverwaltung Herznach-Ueken gerne ab. Sie können auch auf der Webseite der Gemeinden Herznach und Ueken heruntergeladen werden.

Stille Wahl erfolgt nach Nachfrist von fünf Tagen

Im zweiten Wahlgang können gemäss § 32 Absatz 1 GPR nur fristgerecht und gültig angemeldete Personen gültige Stimmen erhalten. Falls gleich viele oder weniger Kandidaten gemeldet werden, als Sitze zu besetzen sind, wird eine Nachfrist von fünf Tagen publiziert. Falls nach Ablauf der Nachfrist immer noch nicht mehr Kandidaten als zu wählen sind gemeldet werden, erfolgt eine stille Wahl.

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