Steueramt Frick erinnert an die Abgabe der Steuererklärungen
Wie die Gemeinde Frick meldet, werden Pflichtige, welche bis 7. Juli 2024 weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, angemahnt.

Knapp 60 Prozent aller Steuererklärungen 2023 hat das Steueramt bereits erhalten.
All jene, welche ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, werden gebeten, dies umgehend nachzuholen.
Sie können sich das Ausfüllen vereinfachen, indem das Steuerprogramm Easytax verwendet wird. Es kann auf der Webseite des kantonalen Steueramtes heruntergeladen werden.
Fristverlängerungsanträge elektronisch einreichen
Kann die Steuererklärung aus wichtigen Gründen nicht rechtzeitig eingereicht werden, wird darum gebeten, ein Fristerstreckungsgesuch einzureichen.
Dies ist elektronisch auf der Webseite der Gemeinde Frick möglich und erleichtert dem Steueramt die Arbeit wesentlich.
Alle Pflichtigen, welche bis 7. Juli 2024 weder eine Fristverlängerung beantragen noch die Steuerakten einreichen, werden vom Steueramt Frick eine Mahnung erhalten.
Es ist zu beachten, dass diese Mahnung kostenpflichtig ist.