In der Gemeinde Gansingen sind Grundeigentümer angehalten, bis zum 30. Juni 2022 herunterhängende Äste und Sträucher zu kürzen.
Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Beflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay
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Herunterhängende Äste und Sträucher können immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen führen, da die Übersichtsverhältnisse eingeschränkt sind. Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gebeten, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. Juni 2022 zurückzuschneiden.

Gemäss des kantonalen Baugesetzes gelten hierfür Vorschriften. Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen wie Strassenbeleuchtung, Hydranten und Wegweiser dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

In den Strassenraum hineinragende Bäume sind auf eine Höhe von 4,50 Metern ab Fahrbahnrand gemessen aufzuasten. Hecken und Sträucher sind gegenüber Kantonsstrassen auf einen Abstand von einem Meter und gegenüber Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter zurückzuschneiden.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. In Sichtzonen wie Kreuzungen und Einmündungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 und 3 Metern gewährleistet sein.

Vorschriften sind einzuhalten

Wird dieser Rückschnitt bis 30. Juni 2022 nicht ausgeführt, wird der Gemeinderat ohne weitere Ankündigung die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch die Abteilung Forst und Dienste ausführen lassen.

Zudem kann gemäss des kantonalen Baugesetzes Strafanzeige erstattet werden und Eigentümer können bei Unfällen und dergleichen haftbar gemacht werden.

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