Die Steuerbehörden untersuchen, ob sich das Steuerdomizil des Bezirksgerichtspräsidenten der March tatsächlich im steuergünstigen Wollerau SZ befindet. Das Steueramt des Kantons Zürich geht der Frage nach, ob dieser seinen Lebensmittelpunkt allenfalls in Zürich hat.
Wollerau Gemeinde
Das Gemeindehaus in Wollerau SZ. - Nau.ch
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Er habe Kenntnis davon, dass die Steuerbehörden die Frage nach seinem Steuerwohnsitz überprüfen, sagte der Bezirksgerichtspräsident am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Er bestätigte einen Bericht der Zeitschrift «Beobachter», die von einem mutmasslichen Scheindomizil schreibt.

Gemäss dem Betroffenen ist die Überprüfung bereits seit rund zwei Monaten im Gange. Sie sei zurückzuführen auf eine Anzeige von unbekannter Seite. Er hält fest, dass er seinen Wohnsitz stets in Wollerau gehabt habe und dort für sein Dafürhalten auch sein Steuerdomizil sei.

Er begrüsse es, dass insbesondere nach der Anzeige die Frage der Steuerzuständigkeit nun von den Behörden in Zürich und Schwyz geklärt werde. Der steuerrechtliche Wohnsitz einer Person befindet sich dort, wo der Mittelpunkt ihrer materiellen und ideellen Lebensinteressen ist.

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