Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, wurde die Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Mit Stadtratsbeschluss Nummer 410 vom 20. Dezember 2022 wurde die Verordnung materiell genehmigt und die Grundstücke und Wohnungen gemäss Listen A bis C der Verordnung in die Listen für die Umsetzung für preisgünstigen Wohnraum aufgenommen.

Die Verordnung wurde gemäss Beschluss Nummer zwei aus dem Stadtratsbeschluss Nummer 410 am 23. Januar 2023 durch einen Juristen als formal und systematisch einwandfrei beurteilt.

Der Stadtrat beschliesst, dass die Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (Version 16. Dezember 2022) rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt wird und die Stadtkanzlei beauftragt wird, die Verordnung zu layouten und zu veröffentlichen.

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