Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, müssen alle Wohnungen und Einfamilienhäuser, die am 1. Juni 2022 leer stehen, bis am 3. Juni 2022 gemeldet werden.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik hat die Gemeinde Oberbüren die Anzahl der Leerwohnungen zu erheben. Leerwohnungen widerspiegeln die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftsmarkt. Sie sind ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993.

Sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene zahlreicher Kantone und Gemeinden wird auf den Leerwohnungsbestand abgestellt, wenn es um die Festsetzung von Massnahmen der Wohnbauförderung und der Sozialpolitik geht.

Gemeldet werden müssen alle leer stehenden Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden. Auch Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser gehören dazu.

Die Grundeigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Liegenschaften werden gebeten, die leer stehenden Wohnungen unter Angabe der Zimmerzahl mit Stichtag 1. Juni 2022 der Ratskanzlei telefonisch oder per E-Mail bis Freitag, 3. Juni 2022 zu melden.

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