Wie die Gemeinde Rafz informiert, hat der Regierungsrat die teilrevidierte Gemeindeordnung genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2022.
Das Gemeindehaus in Rafz.
Das Gemeindehaus in Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Regierungsrat hat mit Regierungsratsbeschluss Nr. 198 vom 9. Februar 2022 die teilrevidierte Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rafz genehmigt.

Die Rafzer Stimmberechtigten haben den Änderungen an der Urnenabstimmung vom 27. November 2021 zugestimmt (Erweiterung der Anzahl unterstellter Kommissionen). Die Inkraftsetzung erfolgt rückwirkend per 1. Januar 2022.

Die neue Gemeindeordnung kann in der Rechtssammlung auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

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