Wie die Gemeinde Rafz meldet, hat sie sich entschlossen, für die beiden Wahlen in 2023 die Wahlplakatierung auf öffentlichem Grund zu verbieten.
Die evangelisch-reformierte Kirche in Rafz.
Die evangelisch-reformierte Kirche in Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Am Sonntag, 12. Februar 2023, finden die Kantons- und Regierungswahlen und am Sonntag, 22. Oktober 2023, die National- und Ständeratswahlen statt.

Im Hinblick auf die Wahlplakate haben die Statthalterämter der Bezirke Bülach und Dielsdorf Empfehlungen abgegeben.

Der Gemeinderat Rafz schliesst sich diesen Empfehlungen an.

Zudem hat er entschieden, auf öffentlichem Grund keine Bewilligungen für politische Wahl- und Abstimmungspropaganda zu erteilen.

Parteien und Kandidaten sollen gleich behandelt werden

Dieser Entscheid folgt der früheren und etablierten Praxis. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Parteien sowie Kandidaten gleichbehandelt werden.

Plakate dürfen aber auf Privatgrund entlang von öffentlichen Strassen aufgestellt werden, sofern sie die Verkehrssicherheit nicht gefährden und die Einschränkungen der eidgenössischen Signalisationsverordnung beachtet werden.

Die Rafzer Ortsparteien und Interessengruppierungen wurden über die Empfehlungen der Statthalterämter informiert.

Interessierte Personen können sich bei der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Sicherheit, über die geltenden Bestimmungen informieren lassen.

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