Wie die Gemeinde Rafz erinnert, ist seit 2010 das Parkieren auf öffentlichem Grund nachts gebühren- und bewilligungspflichtig.
Das Dorfzentrum von Rafz.
Das Dorfzentrum von Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Gemeinderat Rafz möchte in Erinnerung rufen, dass seit dem 1. September 2010 das Parkieren auf öffentlichem Grund nachts gebühren- und bewilligungspflichtig ist. Jedes Fahrzeug, welches zwischen 22 Uhr und 6 Uhr regelmässig, das heisst innert 30 Tagen dreimal oder häufiger auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Plätzen in Rafz parkiert, benötigt eine kostenpflichtige behördliche Bewilligung.

Wenn ein Anwohner auf einen Parkplatz auf öffentlichem Grund angewiesen ist, dann bittet die Gemeinde dies der Gemeindeverwaltung Rafz, Abteilung Sicherheit per Telefon, E-Mail vorgängig zu melden. Die Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Grundes – je nach Fahrzeugkategorie gelten verschiedene Tarife, die werden anschliessend in Rechnung gestellt.

Mit einem abgeschlossenen Nachtparkvertrag dürfen die Anwohner ihr Fahrzeug im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf öffentlichem Grund parkieren. Die Bevölkerung soll beachten, dass sie mit der Entrichtung der Nachtparkgebühr keinen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz haben.

Weitere Details zur Nachtparkverordnung sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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