Wie die Gemeinde Rafz informiert, plant sie eine Totalrevision der Polizeiverordnung und lädt dazu die Bevölkerung bis 1. März 2023 zur Mitwirkung ein.
Das Gemeindehaus in Rafz.
Das Gemeindehaus in Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die gültige Polizeiverordnung der Gemeinde Rafz stammt aus dem Jahr 2012 und ist nicht mehr aktuell. Der Gemeinderat hat sich deshalb für eine Totalrevision entschieden.

Gemäss Gemeindeordnung muss die neue Polizeiverordnung von der Gemeindeversammlung genehmigt werden.

Der Gemeinderat möchte der Bevölkerung und den Ortsparteien/Interessengruppierungen die Möglichkeit geben, den erarbeiteten Entwurf im Rahmen einer Vernehmlassung zu beurteilen.

Bemerkungen, Anregungen und Begehren aus der Bevölkerung

Die Vernehmlassungsunterlagen (Entwurf der Polizeiverordnung und Synopse) und den Gemeinderatsbeschluss über die Verabschiedung zur Vernehmlassung findet man auf der Gemeindewebseite.

Bemerkungen, Anregungen und Begehren werden bis 1. März 2023 entgegengenommen.

Die Eingabe richtet man per E-Mail die Gemeindeverwaltung Rafz. Bei Fragen steht der Leiter Sicherheit gerne zur Verfügung.

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