Wangen-Brüttisellen bittet um die Meldung von Hunden
Die Gemeinden haben ein Verzeichnis der in ihrem Gebiet gehaltenen Hunde zu führen und dieses mit der nationalen Datenbank Amicus abzugleichen.
Sofern man neu einen Hund, einen anderen als im Verzeichnis der Gemeinde Wangen-Brüttisellen geführten oder keinen Hund mehr besitzt, ist dies bis spätestens Mitte Februar 2023 am Schalter der Einwohnerdienste oder über die Gemeindewebseite via Online-Schalter zu melden.
Gemäss den von der Gemeinde erfassten Angaben wird Ende Februar 2023 für jeden abgabepflichtigen Hund eine Rechnung versendet.
Es ist nachzuweisen, wenn ein Hund von der Steuer befreit ist
Die Hundeabgabe inklusive Kantonsbeitrag beträgt 190 Franken. Sollte ein Hund von der Abgabe befreit sein, ist eine Bestätigung vorzuweisen.
Bei Fragen bezüglich des Hundewesens steht die Gemeinde jederzeit gerne zur Verfügung.
Übertretungen der Vorschriften des Gesetzes über das Halten von Hunden können mit Busse geahndet werden.