Das kantonale Tiefbauamt erneuert die Weststrasse im Abschnitt von der Autobahnbrücke bis und mit «Büsikreisel».
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser
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Damit auch in Zukunft eine sichere und leistungsfähige Infrastruktur genutzt werden kann, erneuert das kantonale Tiefbauamt die Weststrasse im Abschnitt von der Autobahnbrücke bis und mit «Büsikreisel».

Dabei wird die Strasse saniert, der Kreisel neu in Betonausgebaut sowie die Beleuchtung und die Signalisation erneuert. Für die Gemeinde Wallisellen sowie die werke versorgung wallisellen ag werden Werkleitungen erneuert sowie Vorarbeiten für die künftige Fernwärmeversorgung getätigt.

Die Bauarbeiten dauern bis Ende Oktober 2021 und finden in sechs Phasen statt. Die Bauphase 1 wird am 17. Juni 2021 abgeschlossen.

Am Freitag, 18. Juni wird die für die Bauphase 2 gültige Verkehrsführung eingerichtet. Dies kann zu temporären Verkehrseinschränkungen führen. Während den Umstellungsarbeiten sind jedoch alle Verkehrsbeziehungen der 1. Bauphase möglich.

Ab Freitag, 18. Juni, beginnt die zweite Bauphase, die bis Ende Juli 2021 dauert, und für die folgendes Verkehrskonzept gilt:

Die Weststrasse kann in beide Richtungen befahren werden. Von der Industriestrasse kann in die Weststrasse eingebogen und zur Herzogenmühle gefahren werden.

Das Abbiegen von der Weststrasse in die Industriestrasse in Richtung Glattzentrum ist nicht möglich. Die Umleitung erfolgt über die Überlandstrasse oder die Bahnhof- und Neugutstrasse. Die Zufahrt zur Herzogenmühle ist aus der Westrasse von Opfikon her kommend möglich.

Von der Herzogenmühle kann neu nur noch in die Weststrasse Richtung Zürich eingebogen werden. Die Zufahrt zur Industriestrasse ist aus der Weststrasse von Zürich, über die Überlandstrasse oder die Bahnhof- und Neugutstrasse via Glattzentrum, möglich.

Für die Umsetzung dieser Verkehrsführung wird beim «Büsikreisel» die provisorische Lichtsignalanlage angepasst.

Für Velofahrende und Fussgänger ist die Baustelle jederzeit passierbar. Es muss jedoch mit temporären Behinderungen und örtliche Umleitungen gerechnet werden.

Über die weiteren Bauphasen und die damit verbundene Verkehrsführung informiert die Gemeinde rechtzeitig.

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