Wie die Gemeinde Dietikon mitteilt, gilt auf dem Gebiet der Stadt Dietikon ab Mittwoch, dem 27. Juli 2022, 12 Uhr, ein generelles Feuerverbot.
Die Stadt Dietikon.
Die Stadt Dietikon. - Nau.ch / jpix.ch
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Das Ausbleiben von ausgiebigen Regenfällen hat in den vergangenen Wochen zu einer ausserordentlichen Trockenheit geführt und die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten auf eine weitere Verschärfung der Brandgefahr hin.

Aus diesem Grund hat die Baudirektion des Kantons Zürich per 21. Juli 2022 bereits ein generelles Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe über das ganze Kantonsgebiet hinweg erlassen.

Infolge der angespannten Situation und auch im Hinblick auf die anstehenden Festivitäten zum Nationalfeiertag hat der Stadtrat entschieden ab Mittwoch, dem 27. Juli 2022, 12 Uhr, ein allgemeines Feuerverbot auf dem gesamten Gebiet der Stadt Dietikon zu erlassen.

Dies bedeutet, dass keine offenen Feuer (inklusive Grillieren mit Holz, Kohle und Holzkohle) im Freien, bei Feuerstellen, auf Balkonen und Sitzplätzen sowie Dachterrassen erlaubt sind. Ebenso verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

Feuerverbot gilt bis auf Widerruf

Im Weiteren wir die Bevölkerung angewiesen, keine brennenden Rauchwaren und Zündhölzer wegzuwerfen. Die Benutzung von Gas- und Elektrogrills bleibt bis auf Weiteres erlaubt, wobei das Gerät auf kippsicherem und feuerfestem Untergrund aufgestellt werden muss.

Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

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