Regensberg informiert zur Festlegung der Gewässerräume
Die Gemeinde Regensberg hat das Projekt für die Festlegung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Die Unterlagen liegen ab dem 27. Januar 2023 während 60 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Dielsdorf während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Die Unterlagen sind auch in digitaler Form über die Informationsplattform Gewässerraum während der Auflagefrist einsehbar.
Die Gewässerräume sind zudem im kantonalen GIS-Browser in der Karte «Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltebecken» dargestellt.
Einwendungen bis am 28. März 2023 möglich
Einwendungen gegen die Festlegung der Gewässerräume können bis am 28. März 2023 (Poststempel) mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat Regensberg eingereicht werden.
Über die Berücksichtigung von Einwendungen wird gesamthaft bei der kantonalen Festlegung entschieden.