Wie die Gemeinde Regensberg berichtet, bekommen die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung die Kompetenz, um ungerechtfertigt erteilte Bussen zu annullieren.
Gastbeitrag Regionalverkehr
Ein fast leerer Bus (Symbolbild) - unsplash.com
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Es kommt immer wieder vor, dass sich von einer Busse betroffene Personen bei der Gemeindeverwaltung melden und um eine Stornierung der Busse bitten. In einigen Fällen erweist sich das Anliegen jeweils als berechtigt, z. B. weil bei der Eingabe der Autonummer ein erklärbarer Fehler gemacht wurde.

Bisher mussten allfällige Annullierungen einer Busse mittels separatem Geschäft einer Gemeinderatssitzung beschlossen werden. Angesichts eines in der Regel geringen Betrages von 40 Franken erscheint das wenig effizient.

Kompetenzen der Gemeindeangestellte

Das neue Gemeindegesetz ermöglicht, dass Kompetenzen an Gemeindeangestellte übertragen werden, dazu ist ein Erlass notwendig, der publiziert werden muss, damit er gegebenenfalls angefochten werden kann.

Damit nicht für jede Annullierung einer Busse, auch wenn das relativ wenig vorkommt, ein administrativ aufwendiges Verfahren durchgeführt werden muss, macht es Sinn, diese Kompetenz an die Verwaltung zu delegieren.

Im Sinne einer Controllingfunktion ist die oder der Ressortvorstehende zur Sicherheit über jede annullierte Busse zu informieren.

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