Wie die Gemeinde Schiers meldet, befasst sie sich bereits jetzt mit der Realisierung eines neuen Bahnhofgebäudes sowie der Neuanordnung der Bushaltestellen.
Gemeindehaus Schiers.
Gemeindehaus Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Schiers meldet, befasst sie sich bereits jetzt im Februar 2023 mit der Realisierung eines neuen Bahnhofgebäudes sowie der Neuanordnung der Bushaltestellen.

Der Gemeindevorstand Schiers befasst sich bereits jetzt mit den Geschäften, welche an der Gemeindeversammlung im Juni 2023 als Traktanden vorgelegt werden.

Die Auswahl trifft er aufgrund der Verfassung (Rechnungsablage, Rechnung und Budget Schulverband) und Vorlagen, die wichtig und dringlich (Eisenhower-Prinzip) sind und nach der zur Verfügung stehenden Zeit.

Eine Umzonung ist notwendig

Für die Realisierung eines neuen Bahnhofgebäudes ist es unausweichlich, dass die bestehende Zone für öffentliche Bauten in eine Bahnhofszone umgezont wird.

Es handelt sich um eine Zone, die auch in anderen Gemeinden bereits gang und gäbe ist.

Diese muss allerdings auf die Parzelle der Rhätischen Bahn beziehungsweise RhB Immobilien AG und die Gemeinde abgestimmt werden.

Mitwirkung ist ab März 2023 vorgesehen

Ebenfalls sind die dazugehörenden Baugesetzartikel der Gemeindeversammlung zu unterbreiten.

Der beabsichtigte Zonen- und Gestaltungsplan, die dazugehörenden Baugesetzartikel und der Planungsbericht sind beim Amt für Raumplanung (nach diversen vorgelagerten Gesprächen) zur Vorprüfung eingereicht worden.

Die Mitwirkung in der Gemeinde Schiers ist ab März 2023 vorgesehen, damit rechtzeitig die Unterlagen für die Gemeindeversammlung vorliegen.

Voraussetzung Bushaltestellen Bahnhof für Subventionierung

Über die Neuanordnung der Bushaltestellen neben der Bündtistrasse entlang Postgebäude und neuem RhB Gebäude ist mehrmals informiert worden. Es braucht Sicherheit in der Planung und bei der Realisierungsvorbereitung.

Ebenfalls müssen die vorgeprüften Projekte und die Bauabsichten der Gemeinde für Bushaltestellen im Jahr 2023 beim Kanton eingereicht werden, wenn von einer Beitragszusicherung in der Grössenordnung von bis zu 60 Prozent (mehrere 100`000 Franken) für die Gemeinde als Bauherrin eintreten soll.

Zurzeit werden die letzten Details in Zusammenarbeit mit der RhB bereinigt und das Preisschild errechnet.

Anschliessend erfolgt die Vorprüfung in der Zuständigkeit des Amts für Verkehr, welche weitere Amtsstellen involviert.

Zusätzliche Bewilligung benötigt

Folgt die Gemeindeversammlung dem Vorhaben, soll die kostenintensive Bushaltestelle als definitiv beim zuständigen Departement beantragt werden.

Da diese erst im Sommer 2026 (nach dem Bau vom Bahnhofgebäude) realisiert werden kann, braucht es noch eine zusätzliche Bewilligung für Verlängerung der Bauzeit.

Verläuft die Vorbereitung der Versammlungsgeschäfte ordnungsgemäss bis Ende April (Deadline), kann anfangs Mai 2023 die Botschaft erstellt und die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgen.

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