Der Stadtrat bleibt bei den Lockerungen jedoch wie viele andere Städte vorsichtig.
Schule (Symbolbild)
Schule (Symbolbild) - Keystone
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Nach dem Lockdown hat der Bundesrat gemäss Mitteilung vom 29. April 2020 in der Volksschule und im Sport schrittweise Lockerungen beschlossen.

Konzentration auf den Klassenverband in der Stadtschule

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Grundprinzipien für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an der Volksschule definiert. Diese sollen trotz Zusammentreffen vieler Menschen dazu beitragen, Neuerkrankungen auf einem tiefen Niveau zu halten und den Schutz der Gesundheit von besonders gefährdeten Personen zu gewährleisten.

Neben umfangreichen Hygiene- und Schutzmassnahmen fokussiert die Stadtschule den Unterricht daher in erster Linie auf den Klassenverband oder im Bereich der Sekundarstufe l auf die entsprechende Klassenstufe. Dort konzentriert sich die Stadtschule auf die zentralen Inhalte des Lehrplanes, welche im Fernunterricht nicht auf allen Stufen und für alle Kinder gleich wirksam vermittelt werden konnten.

Klassen- und schulhausübergreifende Aktivitäten bleiben daher sehr stark eingeschränkt. Konkret bedeutet dies, dass die Stadt bis zu den Sommerferien auf die Wiederaufnahme der folgenden Angebote verzichtet: freiwilliger Schulsport, Hausaufgabenbetreuung, Wahlfächer, Schwimmunterricht, klassenübergreifende Projekte, Bibliotheksbesuche, Klassenuntersuchungen und Prophylaxeinstruktion der Schulzahnklinik sowie Mittagstisch Oberstufe (Sek. I).

Schulergänzende Kinderbetreuung weiterhin nur falls nötig

Die Kindertagesstätten sind für alle regulär angemeldeten Schülerinnen und Schüler wieder offen. Alle betroffenen Eltern erhalten von der Kindertagesstätte ein separates Schreiben.

Darin empfiehlt die Stadtschule den Erziehungsberechtigten jedoch nach wie vor, die Betreuung privat zu organisieren. Kinder sollen aber keinesfalls in die Obhut von Risikopersonen gegeben werden.

Lockerungen im Sport mit Priorisierungen

Der Stadtrat hat sich auf mögliche Lockerungen im Bereich Sport bereits vorbereitet, als noch davon ausgegangen werden musste, dass der Bund entsprechende Lockerungen frühestens per 8. Juni 2020 erlauben würde. Er lancierte deshalb am 22. April 2020 eine Umfrage bei den Sportvereinen mit dem Ziel, den Bedarf an städtischen Infrastrukturen für den Leistungssport bis zu den Sommerferien zu erheben.

Im Hinblick darauf, dass Ferienreisen in diesem Sommer kaum möglich sein werden, stellte er zudem die Frage, ob ein Bedarf für die Nutzung von Infrastrukturen während der Sommerferien vorhanden ist. Aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates vom 29. April 2020 im Bereich Sport sind vereinsmässige Betätigungen nun bereits per 11. Mai 2020 in stark reglementiertem Rahmen wieder erlaubt.

Im Breitensport liegen die Beschränkungen bei Gruppen von fünf Personen und es darf kein Körperkontakt stattfinden. Der Leistungssport kann demgegenüber freier trainieren.

Voraussetzung für Sportaktivitäten ist jedoch, dass der nationale Verband ein vom Bundesamt für Gesundheit und Bundesamt für Sport plausibilisiertes Schutzkonzept erstellt hat. Alle freigegebenen Konzepte werden auf der Webseite von Swiss Olympic veröffentlicht.

Auf der Grundlage dieses Schutzkonzeptes müssen die Sportvereine ein an ihre Trainings angepasstes Schutzkonzept der Sportfachstelle der Stadt Chur einreichen. Auf der anderen Seite müssen auch die Anlagenbetreibenden ein Schutzkonzept für die Nutzung der Sportinfrastruktur erstellen.

Die 26 Turnhallen der Stadtschule und der Gewerblichen Berufsschule GBC gehören zu den wichtigsten Sportinfrastrukturen. Die Bedürfnisse des Schulbetriebes haben dort Vorrang.

In Zeiten des Coronavirus heisst das auch, dass sichergestellt werden muss, dass kein unnötiges Risiko für Kinder, Jugendliche und Lehrpersonen entsteht. Darüber hinaus muss die Stadt die ständig steigenden Anforderungen im Bereich der Reinigung sämtlicher Infrastrukturen bewältigen können.

Daraus resultieren bis zu den Sommerferien beschränkte Kapazitäten. In dieser Situation möchte der Stadtrat dem leistungsorientierten Sport den Vorrang einräumen.

Dazu zählt er im Gegensatz zum Bund nicht nur Elitesportler und Angehörige von Mannschaften in den obersten Ligen, sondern im Breitensport beispielsweise auch den ambitionierten Nachwuchs. Die Vereine haben noch bis 10. Mai 2020 die Möglichkeit, ihre Bedürfnisse bei der Sportfachstelle zu deponieren (sportfachstelle@chur.ch).

Sport- und Eventanlagen Chur nehmen den Betrieb etappenweise wieder auf

Gemäss dem Bundesratsentscheid vom 29. April 2020 dürfen die Sport- und Eventanlagen Chur ab 11. Mai ihren Betrieb – unter Voraussetzungen wie Schutzkonzepte und Hygienevorschriften – teilweise wiederaufnehmen. Die einzelnen Anlagen werden etappenweise geöffnet.

Den Anfang macht die Traglufthalle Obere Au, welche am 11. Mai 2020 öffnet. Gleichzeitig geht es auch wieder mit dem Vereinssport los.

Ab 18. Mai 2020 folgen das Hallenbad, Fitnesscenter sowie Massagen. Die Freibäder werden voraussichtlich erst im Juni eröffnet.

Bei den Zutritten und Abos wird es wichtige Anpassungen für die Kunden und Kundinnen der Sportanlagen geben. Ab der etappierten Wiedereröffnung der Sport- und Eventanlagen Chur gelten limitierte maximale Besucherzahlen pro Anlage.

Der Zutritt für Familien mit Kindern, Risikogruppen sowie für das reine Freizeitvergnügen ist bis mindestens 7. Juni 2020 nicht gestattet. Für Details wird auf das beiliegende Merkblatt verwiesen.

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