Cham hat eine fundierte Grundlage für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Gemeindeentwicklung erhalten.
Cham
Die Gemeinde Cham in Kanton Zug. - Keystone
Ad

An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien hat der Chamer Gemeinderat das Raumentwicklungskonzept REK beschlossen. Voran gingen zahlreiche Mitwirkungsformate für die Chamer Bevölkerung. Mit dem Beschluss des REK starten zeitgleich die weiteren Teilprojekte der Ortsplanungsrevision.

Nachdem die Einwohnergemeinde Cham im Frühjahr 2019 mit einem CHOMA-Stand in die Ortsplanungsrevision gestartet ist und seither verschiedene Mitwirkungsformate für die Chamer Bevölkerung durchgeführt wurden, ist ein weiterer grosser Meilenstein erreicht. Nach einstimmiger Empfehlung der zuständigen Raumentwicklungskommission hat der Gemeinderat am 6. Juli 2021 das Raumentwicklungskonzept REK beschlossen.

Intensive Arbeiten der Beteiligten

«Die zuständigen Abteilungen, das Projektteam und die Bevölkerung haben intensiv am REK gearbeitet. Das nun beschlossene Konzept ist das Resultat vieler wertvoller Anliegen und Ideen. Der Gemeinderat Cham ist überzeugt davon, dass mit dem vorliegenden REK die Weichen in Cham gut für eine qualitätsvolle Weiterentwicklung gestellt werden», freut sich Rolf Ineichen, Vorsteher der Abteilung Planung und Hochbau.

Das REK zeigt auf, wie sich Cham im Jahr 2040 räumlich präsentieren soll. Dabei liegt der Fokus darauf – parallel zum absehbaren Wachstum – die Qualitäten von Cham zu erhalten, zu stärken sowie neue zu schaffen. Entstanden sind hierzu drei sogenannte «Bilder der Zukunft»: Cham als Perlensammlung, Cham als Park sowie Cham als Netzwerk. Diese drei Bilder fügen sich zusammen zur «Vision 2040» und decken ein breites Spektrum an Themenfeldern ab.

Das Handbuch

In einem entsprechenden Handbuch werden alle Zielbilder und Themenfelder aufgezeigt. Insgesamt dient das Konzept dem Gemeinderat und der Verwaltung als strategische Richtschnur bei nachgelagerten Planungen und gilt als Grundlage für die Revision der verbindlicheren respektive konkreteren Planungsmittel (Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich, Richtplan Verkehr behördenverbindlich, Landschaftsentwicklungskonzept massnahmenorientiert).

Anliegen aus der Vernehmlassung wurden womöglich aufgenommen

Als letzte Mitwirkungsmöglichkeit vor dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde im Januar und Februar 2021 eine öffentliche Vernehmlassung zum REK durchgeführt. «Grundsätzlich gingen in diesem Zusammenhang erfreulich viele positive Äusserungen zum REK und den darin formulierten Zielen ein», erklärt Mirjam Landwehr, Projektleiterin Raumplanung. «Dies zeigt uns, dass sich die breit angelegten Mitwirkungsformate sowie die sorgfältige und massgeschneiderte Herangehensweise auszahlt – gerade im Hinblick auf die Komplexität der Materie».

Prüfung der Verbesserungsvorschläge

Die in der Vernehmlassung konkret genannten Verbesserungsvorschläge und Anträge wurden in vergangenen Monaten durch die zuständige Arbeitsgruppe sorgfältig geprüft und wo sinnvoll und möglich in der finalen Überarbeitung des REK berücksichtigt. Alle Mitwirkenden wurden bereits mit einem Brief über den Beschluss sowie die allfällige Einbindung der eingereichten Anträge informiert.

Mit dem gemeinderätlichen Beschluss des REK ist nun die erste Phase der Ortsplanungsrevision abgeschlossen. Basierend darauf wird die Einwohnergemeinde Cham die zweite Phase, namentlich die Revision von Nutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung), Richtplan Verkehr sowie Landschaftsentwicklungskonzept in Angriff nehmen.

Ortplanungsrevision geht nun in die zweite Phase

Da sich im Rahmen der Mitwirkungsveranstaltungen zudem gezeigt hat, dass die öffentlichen Freiräume und Freizeitanlagen in Cham von grosser Bedeutung für die Bevölkerung sind, wird sozusagen als «Übersetzungshilfe» bis Ende 2021 als weiteres Element ein einfaches, massnahmenorientiertes Freiraum- und Sportanlagenkonzept erstellt. Als Richtschnur dafür hat der Gemeinderat Cham bereits zehn Leitsätze beschlossen.

Diese Leitsätze zielen darauf ab, die hohe Lebensqualität in Cham – im Kontext des weiterhin absehbaren Bevölkerungswachstums – zu erhalten. Dazu sollen auf dem gesamten Chamer Gemeindegebiet langfristig ausreichend und gut erreichbare Räume für organisierten und ungebundenen Sport, allgemeine Bewegung, Begegnungen, Ruhe und Naturerlebnis bereitstehen.

Ende 2022 könnte der Entwurf stehen

Die Erkenntnisse aus dem Freiraum- und Sportanlagenkonzept sollten bis im Herbst vorliegen und ebenfalls in die zweite Phase der Ortsplanungsrevision (Revision Nutzungsplanung, Richtplan Verkehr, Land-schaftsentwicklungskonzept) einfliessen.

Läuft alles nach Plan, dürfte Ende 2022 eine öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf der genannten drei Planungsmittel erfolgen. Nach einer anschliessenden Auswertung und Anpassung könnten diese ca. im Frühjahr 2023 beim Kanton in die Vorprüfung eingereicht werden. Somit sollte die öffentliche Auflage voraussichtlich Anfang 2024 stattfinden und die revidierte Nutzungsplanung 2025 dem Souverän zum Beschluss vorgelegt werden können. Alle weiteren Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde zu finden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RaumplanungHerbst