Wie die Gemeinde Kirchberg BE informiert, können die Einwohner vom 26. Januar bis 27. Februar 2023 zur Überbauungsordnung «Höchfeld» ZPP6 Stellung nehmen.
Das Gemeindehaus Kirchberg (BE).
Das Gemeindehaus Kirchberg (BE). - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat Kirchberg bringt gemäss dem Baugesetz die Überbauungsordnung (UeO) «Höchfeld» ZPP6 zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Mitwirkungsunterlagen liegen vom 26. Januar bis am 27. Februar 2023 während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Kirchberg öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Die Mitwirkungsunterlagen können auch über die Gemeindewebseite eingesehen werden.

Eingaben sind schriftlich an den Gemeinderat zu richten

Während der Auflagefrist können Einwendungen erhoben und Anregungen unterbreitet werden.

Die Eingaben sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Kirchberg zu richten.

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