Wie die Gemeinde Mellingen berichtet, ist der Restbetrag der Steuern bis 31. Oktober 2021 zu begleichen.
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Ein Mann füllt seine Steuererklärung aus. (Symbolbild) - keystone
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Im September erhalten alle Steuerzahler die Verfallanzeige für die provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2021 zu begleichen. Offene Steuern werden im November 2021 gemahnt. Es ist zu beachten, dass ab dem 1. November 2021 auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1 Prozent berechnet wird. Besteht im Januar 2022 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bei Abweichungen ist die Abteilung Steuern zu kontaktieren

Sollte der provisorische Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann kann dies (am besten bei Erhalt der prov. Rechnung) schriftlich der Abteilung Steuern mitgeteilt werden, unter Angabe des zu erwartenden steuerbaren Einkommens und Vermögens. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung inkl. Zins zurückbezahlt oder an eine andere offene Steuerforderung angerechnet.

Der Voraus- bzw. Überzahlungszins ist im Jahr 2021 weiterhin 0.1 Prozent. Sollte eine Schlusszahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2021 nicht möglich sein, muss sich mit einem Zahlungsvorschlag an die Abteilung Finanzen gewendet werden. Es wird gebeten, für die Bezahlung der Steuern 2021 nur den dafür abgegebenen Einzahlungsschein zu verwenden.

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