Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung Villigen im Mai 2022 per Rechnung erhoben und beträgt 120 Franken pro Hund.
Hund
Ein Hund tobt im Wasser. (Symbolbild) - dpa
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Jeder Hund, der über drei Monate alt ist, muss sowohl bei der Gemeinde als auch in der Schweizer Hundedatenbank Amicus angemeldet sein. Ausserdem ist jährlich die Hundesteuer zu entrichten.

Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung im Mai 2022 per Rechnung erhoben und beträgt für das sogenannte Hundejahr (1. Mai bis 30. April) für den ganzen Kanton einheitlich 120 Franken pro Hund. Die Rechnungen wurden aufgrund der Datenerhebung durch die Einwohnerdienste durch die Abteilung Finanzen an die Hundehalter verschickt.

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