Wie die Gemeinde Auenstein schreibt, sind die Eingaben zum Budget 2023 bis 30. Juni 2022 an die Abteilung Finanzen zuhanden des Gemeinderats zu richten.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Auenstein bittet Vereine, Kommissionen und weitere Institutionen, die zu den Budgets 2023 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinde Auenstein Begehren einreichen wollen, die detaillierten Unterlagen der Abteilung Finanzen zuhanden des Gemeinderates termingerecht bis spätestens am 30. Juni 2022 einzureichen.

Verspätete Abgaben können im Budgetprozess nicht mehr berücksichtigt werden. Die jeweiligen Bedürfnisse können vorgängig mit den Ressortverantwortlichen des Gemeinderates abgesprochen werden.

Der Gemeinderat hat wiederum Richtlinien zum Budget 2023 erlassen. Diese sind auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet und müssen beachtet werden.

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