Wie die Gemeinde Bottmingen mitteilt, verfügt das Amt für Wald beider Basel ein Bade- und absolutes Betretungsverbot sowie ein Fischereiverbot in der Birs.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen.
Gemeindeverwaltung an der Schulstrasse in Bottmingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Der tiefe Wasserstand in Bächen und Flüssen führt in Verbindung mit den hohen Wassertemperaturen bei der Fischfauna zum Hitzestress. Die Fische suchen deshalb kühlere und sauerstoffhaltigere Gewässerbereiche auf. Wo nicht vorhanden, ziehen sie sich in die wenigen noch verbliebenen tieferen Stellen zurück, so auch die vom Aussterben bedrohte Nase.

Aktuell gefährdet sind bei hohen Wassertemperaturen um 25 Grad Celsius auch der Bachforellen- und Aschenbestand sowie die Junglachse, die in den letzten beiden Jahren ausgesetzt wurden. Mit einer raschen Entspannung der Situation ist in den nächsten Tagen trotz möglicher Gewitter nicht zu rechnen.

Gemäss Art. 5 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, SR 923.0) ergreifen die Kantone die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Lebensräume von gefährdeten Arten und Rassen und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Wassertiere. Gemäss $ 2 Abs. 1 des kantonalen Fischereigesetzes (FG, SGS 530) trifft der Kanton die erforderlichen Massnahmen, um die Lebensräume zu erhalten, zu verbessern oder nach Möglichkeit wiederherzustellen.

Der Kanton schützt zudem bedrohte Arten und Rassen (Paragraph 2 Abs. 2 FG). Hinsichtlich Vollzug bestimmt Paragraph 28 FG: «Wer vorsätzlich oder fahrlässig diesem Gesetz oder den darauf gestützten Vorschriften oder Verfügungen zuwiderhandelt, wird mit Busse bestraft.»

Tiefere Gewässer bieten den Fischen Schutz

Angesichts der anhaltend hohen Temperaturen und der tiefen Wasserstände ist die Fischfauna einem hohen Stress ausgesetzt. Die tiefen, kühleren Gewässerabschnitte sind die derzeit einzigen Refugien, um das Überleben sicherzustellen. Aus diesem Grund gefährdet in bestimmten Bereichen das Betreten der Birs wichtige regionale Refugien der Aschen, Bachforellen und Nasen. Appelle auf freiwilligen Badeverzicht zeigten kaum Wirkung.

Um das Überleben gefährdeter Fische zu ermöglichen, beschliesst die Fischereibehörde des Kantons Basel- Landschaft daher – in Abstimmung mit den zuständigen Stellen und mit den Einwohnergemeinde Münchenstein, Augst, Pratteln, Füllinsdorf und Liestal, ein sofortiges Betretungsverbot der Birs an den signalisierten Stellen zwischen der Schänzlibrücke und der Holzbrücke unterhalb dem KW Neue Welt sowie der Eisenbahnbrücke und dem BBC Turm in Arlesheim.

In der Ergolz zwischen der Rösslibrücke in Augst und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie der TCS Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal. Das Betretungsverbot gilt für Menschen, Haus- und Nutztiere.

Möglich bleibt das Baden und Fischen im Rhein sowie an der Birs zwischen der Holzbrücke unterhalb des KW Neue Welt und der Eisenbahnbrücke in Münchenstein sowie oberhalb des BBC Turms in Arlesheim bis zur Brücke der ehemaligen Kläranlage in Reinach. An der Ergolz ist das Baden und Fischen zwischen der Autobahnbrücke Zürich-Basel und der TCS Brücke in Füllinsdorf erlaubt.

Folgende Verfügungen werden getroffen

Zum Schutz der bedrohten Fischarten gilt für den Abschnitt der Birs zwischen der Schänzlibrücke in Münchenstein und der Holzbrücke unterhalb des KW Neue Welt sowie der Eisenbahnbrücke in Münchenstein und dem BBC Turm in Arlesheim ein Fischerei-, Bade- und Betretungsverbot.

An der Ergolz gilt das Verbot zwischen der Rösslibrücke und der Autobahnbrücke Zürich-Basel sowie zwischen der TCS Brücke in Füllinsdorf und dem Kesselfall in Liestal. Das Verbot gilt ab Dienstag, 26. Juli 2022, 8 Uhr und bis auf Widerruf Das Verbot gilt für Menschen sowie Haus- und Nutztiere. Es umfasst ebenfalls das Befahren, beispielsweise mit Booten, SUP oder Schlauchbooten.

Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen Die vorliegende Verfügung wird den Einwohnergemeinden Münchenstein, Augst, Pratteln, Füllinsdorf und Liestal und den Medien mitgeteilt und im Kantonsblatt publiziert sowie vor Ort mit Plakaten und Markierungen publik gemacht beziehungsweise signalisiert.

Die Einwohnergemeinde Münchenstein sowie der Fischereiverein Ergolz Liestal ist zuständig für den Unterhalt der vom Amt für Wald beider Basel zur Verfügung gestellten Markierungen.

Wer dieser Verfügung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird verzeigt.

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