Verordnung des BLV über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen
Ispin AG
Das Private-Equity Unternehmen Capiton investiert in den Cyber-Security-Serviceanbieter Ispin AG. - Gemeinde Klosters-Serneus

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

verordnet:

Der Anhang der Verordnung des BLV vom 18. Dezember 20171 über Massnahmen gegen die Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest im Verkehr mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island und Norwegen wird gemäss Beilage geändert.

Diese Verordnung tritt am 2. Mai 2019 in Kraft.

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