Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure und –chauffeusen wird vereinfacht
Der Bundesrat hat den Bericht «Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure und -chauffeusen» in Erfüllung des Postulats 14.3301 der FDP-Liberalen verabschiedet.

Mit dem Postulat 14.3301 der FDP-Liberalen Fraktion vom 5. Mai 2014 beauftragte der Nationalrat den Bundesrat zu prüfen und zu berichten, wie die Bewilligungsverfahren für Berufschauffeure und -chauf-feusen vereinfacht werden können. Dies insbesondere bei der Ausstellung von Fähigkeitsausweisen und Fahrtschreiberkarten. Der vorliegende Bericht erfüllt diesen Auftrag.
Berufschauffeure und -chauffeusen benötigen je nach Art ihrer Tätigkeit bis zu vier verschiedene Legi-timationsausweise: Einen Führerausweis zum Führen des Fahrzeuges, einen Fähigkeitsausweis zum Transportieren von Gütern oder Personen, eine Fahrerkarte für den Betrieb des digitalen Fahrtschrei-bers sowie eine ADR-Bescheinigung zur Beförderung gefährlicher Güter.
Das Bundesamt für Strassen ASTRA hat geprüft, wie die Verfahren zur Erlangung der verschiedenen Legitimationsausweise für Berufschauffeure und -chauffeusen vereinfacht werden können. Insbeson-dere wurde abgeklärt, ob ein Zusammenlegen von Legitimationsausweisen möglich wäre.
Die Prüfung ergab, dass eine Integration der Fahrerkarte oder der ADR-Bescheinigung in andere Legi-timationsausweise nicht möglich ist. Für diese beiden Dokumente bestehen internationale Vorgaben. Gemäss diesen müssen die Fahrerkarte und die ADR-Bescheinigung eigenständige Dokumente sein.
Eine Integration des Fähigkeitsausweises in den Führerausweis ist zwar möglich. Sie hätte aber den Nachteil, dass Inhaber und Inhaberinnen eines Fähigkeitsausweises bei dessen periodischen Erneue-rung alle fünf Jahre mehr als heute bezahlen müssten. Die Kosten und damit die kantonalen Gebühren für die Erneuerung eines Führerausweises (mit oder ohne Fähigkeitsausweis) sind höher als für die Erneuerung des Fähigkeitsausweises.
Eine sofortige Integration würde zudem bei den Kantonen zu hohen Umstellungskosten führen. Wenn jedoch das Zusammenführen der beiden Ausweise nicht sofort, sondern erst ab 2025 im Rahmen der von den Kantonen ohnehin geplanten Umstellung des Druckverfahrens beim Führerausweis erfolgt, verursacht die Integration des Fähigkeitsausweises in den Führerausweis keine Zusatzkosten. Bei der Umstellung vom Thermodruck- auf das Laserdruckverfahren müssen die kantonalen Stellen ohnehin die Druckerhardware neu beschaffen und das Layout des Führerausweises sowie das Rohmaterial und die Druckersoftware erneuern. Die Vor- und Nachteile einer allfälligen Integration sind gegeneinander abzuwägen.
Kurzfristig realisiert werden soll jedoch ein Single Point of Contact (SPoC). Berufsfahrer und -fahrerinnen sollen die vier Ausweise über eine einzige Plattform bestellen können. Auch Fragen sollen sie künftig über diese gemeinsame Plattform stellen können. Diesen SPoC können das ASTRA und die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) bis Ende Februar 2020 realisieren.