Wie die Gemeinde Bühler mitteilt, zahlt die Gemeinde für die Aussen-Renovation der Fassaden des Gebäudes Nummer 142 einen denkmalpflegerischen Beitrag.
Finanzen
KMUs müssen finanziell umplanen (Symbolbild). - Keystone
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Die Gemeinde Bühler zahlt an die anrechenbaren Mehrkosten für die Aussen-Renovation der Fassaden Gebäude Nummer 142, Parzelle Nummer 120, Türmlihaus einen denkmalpflegerischen Beitrag von 53'904 Franken.

In diesem Fall ist die Gemeinde für den Schutz zuständig. Darum trägt sie gemäss Artikel 11 der Beitragsverordnung zwei Drittel des Beitrages. Der Kanton trägt einen Drittel. Zudem wurde ein Bundesbeitrag beantragt.

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