Hundesteuer 2020

Alle Hundehalter, deren Tiere im Hunderegister der Gemeinde Dachsen eingetragen sind, erhalten im März 2020 die Rechnung für die Begleichung der Hundegebühr.

Hund
Frau geht mit ihrem Hund spazieren. (Symbolbild) - Keystone

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen bei der Gemeinde anzumelden. Innert der gleichen Frist müssen Namens- und Adressänderungen, die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter sowie der Tod des Hundes beim AMICUS (zentrale Hundedatenbank, www.amicus.ch, [email protected], Tel. 0848 777 100) und der Gemeinde gemeldet werden.

Ausbildungspflicht

Das Bundesparlament hat entschieden, den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen und Hundehalter abzuschaffen. Diese Änderung in Bezug auf die Hundeausbildung gilt seit dem 1. Januar 2017.

Die kantonale Ausbildungspflicht ist indes von diesem Entscheid nicht tangiert. Das bedeutet, dass, wer einen grossen oder massigen Hund (Hunde der Rassetypenliste I) hält oder erwirbt, mit ihm weiterhin die obligatorischen Kurse nach geltendem Zürcher Hundegesetz absolvieren muss.

Hundehalterinnen und Hundehalter, die im Kanton Zürich einen kleinwüchsigen Hund halten oder erwerben, müssen seit 1. Januar 2017 keine Kurse mehr besuchen. Unter ist ein interaktiver Kursguide aufgeschaltet.

Anhand verschiedener Angaben zum Hund zeigt er auf, welche Kurse besucht werden müssen. Die Nachweise über die abgeschlossenen Kurse sind auf der Gemeindeverwaltung innerhalb eines Monats einzureichen.

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Gemäss §6 des Hundegesetzes müssen Hundehalterinnen und Hundehalter für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens CHF 1 Mio abschliessen, welche die Hundehaltung umfasst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss auf Verlangen vorgewiesen werden.

Die Gemeinden sind berechtigt, diesen Nachweis zu verlangen. Bitte prüfen Sie, ob Ihre Versicherungsgesellschaft bei der Privathaftpflichtversicherung die Hundehaltung mit mindestens CHF 1 Mio Deckung einschliesst oder Sie noch einen Zusatz beantragen müssen.

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