Wie die Gemeinde Allschwil berichtet, sind Hundehalter verpflichtet, ihre Hunde an- oder abzumelden. Bis 31. Juli 2022 herrscht im Wald die Leinenpflicht.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil.
Das Kirchli, die erste reformierte Kirche in Allschwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die An- oder Abmeldung des Hundes muss gemäss dem Hundegesetz des Kantons Basel-Landschaft innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Registrierpflichtig sind Hunde, die älter als vier Monate sind. Für die Anmeldung des Hundes sind folgende Unterlagen vorzuweisen: Hundepass oder Impfausweis, Nachweis der Haftpflichtversicherung für Schäden, welche im Zusammenhang mit der Hundehaltung entstehen könnten.

Die Haftpflichtversicherung muss mindestens drei Millionen Franken Schadenssumme abdecken. Der Nachweis kann bei der Versicherung bezogen werden. Eine Weitergabe des Tieres sowie ein Todesfall sind ebenfalls meldepflichtig.

Hunde sowie ihre Halter müssen ausserdem auf der nationalen Hundeplattform Amicus registriert sein. Eine Anmeldung auf Amicus kann ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung vorgenommen werden.

Absolute Leinenpflicht für Hunde

Für eine An- oder Abmeldung sowie für Informationen zum Hundewesen der Gemeinde steht die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung per E-Mail oder telefonisch.

Während der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli 2022 herrscht im Allschwiler Wald eine absolute Leinenpflicht für Hunde.

Zum Schutz des Jungwildes sind während der Hauptsetz- und Brutzeit von Anfang April bis Ende Juli alle Hunde im Wald und an den Waldsäumen stets an der Leine zu führen (siehe auch § 38 Absatz 1 des Kantonalen Jagdgesetzes sowie § 35 Absatz 2 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Allschwil). Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Allschwil zu finden.

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