Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 1. November 2019 die noch hängigen Beschwerden bezüglich Revision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) abgewiesen.
maienfeld
Der Fall kommt vor Gericht. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Der Regierungsrat hat bereits im Juli 2019 die BNO als genehmigungsfähig erklärt. Er setzte die Genehmigung jedoch bis zum Entscheid des Bundesgerichts über die mit der BNO-zusammenhängenden Stimmrechtsbeschwerden aus.

Diese Entscheide liegen nun vor und mit der Abweisung der Beschwerden steht der Genehmigung nun nichts mehr entgegen. Auf der Revision der städtischen Bau- und Nutzungsordnung basiert auch die Teiländerung Nutzungsplanung Torfeld Süd.

Die Aarauer Stimmbevölkerung hat diese am 24. November 2019 mit 5'038 Ja gegen 3'234 Nein-Stimmen angenommen (Ja-Stimmenanteil 60 %). Sie kann nun ebenfalls dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Bundesgericht