Mehr gemeinnützige Sport- und Kulturvereine sollen von der Mehrwertsteuer befreit werden. Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage seiner Wirtschaftskommission angenommen. Demnach soll die geltende Umsatzlimite von 150'000 auf 200'000 Franken erhöht werden.
Individualbesteuerung
Der Bundesrat prüft eine Individualbesteuerung mit und ohne Kompensation. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ins Rollen gebracht hatte die Vorlage Olivier Feller (FDP/VD) im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative, der die Wirtschaftskommissionen beider Räte (WAK-N/S) Folge gaben.

Die WAK-N arbeitete in der Folge eine Änderung des Mehrwertsteuergesetzes aus.

Die Erfahrung habe gezeigt, dass zahlreiche Sport- und Kulturvereine die Umsatzgrenze von 150'000 Franken überschritten, obwohl sie von Freiwilligen geleitet würden, schrieb Feller in der Begründung seiner Initiative. Dazu komme, dass viele Vereine kostenintensive Ausbildungen anböten. Diese hätten einen direkten Nutzen für die Gesellschaft.

Der Nationalrat sieht das auch so und stimmte der Vorlage mit 170 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Die Mehrwertsteuer stelle für gemeinnützige Sport- und Kulturvereine einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen binde, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden könnten, sagte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (FDP/BL).

Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze wären laut der WAK-N 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen von der Mehrwertsteuer befreit. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken im Jahr.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Der Bundesrat lehnt das Ansinnen ab. Eine Entlastung von gemeinnützigen Sport- und Kulturvereinen von der Mehrwertsteuer würde seiner Ansicht nach zu Wettbewerbsverzerrungen führen, namentlich in den Bereichen Gastgewerbe und Werbung.

Finanzminister Ueli Maurer verwies auf die bereits heute geltenden Entlastungen und Erleichterungen für gemeinnützige Vereine. So liege die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer für Unternehmen bei 100'000 Franken. Für diese Grenze seien insbesondere Leistungen in Gastgewerbe und Werbung relevant. Bereits heute bestünden in diesen Bereichen Wettbewerbsverzerrungen, die durch weitergehende Entlastungen noch akzentuiert würden.

Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen haben laut dem Bundesrat zudem die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen. Auch seien diverse Leistungen, die von diesen Vereinen und Institutionen erbracht werden, von der Mehrwertsteuer ausgenommen und zählten deshalb nicht für die Umsatzgrenze. Dazu gehörten etwa Eintrittsgelder zu Kultur- und Sportveranstaltungen und für Museen, Start- und Lizenzgebühren oder Bildungsleistungen.

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