Einem juristischen Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge ist es keine verbotene Diskriminierung von Teilzeitkräften, wenn eine Firma ab einer bestimmten Zahl von Arbeitsstunden im Monat eine zusätzliche Vergütung zahlt.
Gutachten zu Grenze für Zusatzvergütung am EuGH
Gutachten zu Grenze für Zusatzvergütung am EuGH - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH-Generalanwalt legt Schlussanträge zu Fall von Lufthansa-Piloten vor.

Es bestehe kein Anlass, die Stundengrenze für Teilzeitkräfte proportional abzusenken, erklärte Generalanwalt Nicholas Emiliou am Donnerstag in Luxemburg. Sonst würden diese bessergestellt. (Az. C-660/20)

Das deutsche Bundesarbeitsgericht hatte dem EuGH diese Frage vorgelegt. Es muss über die Klage eines Piloten entscheiden, der bei einer Lufthansa-Tochter in Teilzeit arbeitet. Bei der Airline erhalten Mitarbeiter eine Extrazahlung, wenn eine bestimmte Zahl von Arbeitsstunden überschritten ist – diese Grenze ist für Voll- und Teilzeitkräfte gleich.

Der Pilot fordert, dass die Grenze für Teilzeitkräfte entsprechend gesenkt werden sollte. Der Generalanwalt argumentierte nun, dass Teilzeitbeschäftigte pro Flugstunde genauso bezahlt würden wie Vollzeitkräfte. Sie würden also nicht schlechter behandelt.

Die Richterinnen und Richter am EuGH müssen sich bei ihrem späteren Urteil nicht an das Gutachten des Generalanwalts halten, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Urteilstermin wurde noch nicht veröffentlicht. Nach der EuGH-Entscheidung muss schliesslich das Bundesarbeitsgericht über den konkreten Fall entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.

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