Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über den Selbstbehalt nach einem Versicherungsfall wegen eines Wasserschadens.
Eingang zum BGH
Eingang zum BGH - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Bislang zahlte die gemeinsame Versicherung und der verbleibende Selbstbehalt wurde unter den Parteien aufgeteilt..

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Köln streitet darüber. In dem Gebäude gab es bereits mehrmals Wasserschäden wegen mangelhafter Rohre. (Az. V ZR 69/21)

Bislang zahlte die gemeinsame Versicherung und der verbleibende Selbstbehalt wurde unter den Parteien aufgeteilt. Da es so oft Wasserschäden gab, erhöhte die Versicherung den Selbstbehalt jedoch auf 7500 Euro. Die Klägerin, eine im Haus ansässige Firma, will nun keinen Anteil mehr davon zahlen: Sie argumentiert damit, dass an ihrem Eigentum bislang kein Schaden aufgetreten sei.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Euro