Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat zwei ehemalige radikalisierte Islamisten verurteilt. Sie können allerdings noch Rekurs einlegen.
Die Beschuldigten standen der islamistischen Bewegung im Umfeld der Moschee im Genfer Stadtviertel Petit-Saconnex nahe.
Die Beschuldigten standen der islamistischen Bewegung im Umfeld der Moschee im Genfer Stadtviertel Petit-Saconnex nahe. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei ehemlige radikalisierte Islamisten wurden vom Bundesstrafgericht verurteilt.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die beiden können noch Rekurs einlegen.

Zwei ehemalige radikalisierte Islamisten sind vom Bundesstrafgericht wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz verurteilt worden, das die Gruppen «Al-Kaida» und «Islamischer Staat» verbietet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der eine erhielt 30 Monate Gefängnis (davon 18 auf Bewährung), der andere 22 Monate auf Bewährung. Die beiden Männer können noch Rekurs einlegen, wie das Bundesstrafgericht am Freitag mitteilte.

Verteidiger plädierten für vollständige Bewährungsstrafe

Die Beschuldigten standen der islamistischen Bewegung im Umfeld der Moschee im Genfer Stadtviertel Petit-Saconnex nahe. Die Verteidiger hatten für eine vollständige Bewährungsstrafe plädiert.

Die beiden Männer im Alter von 26 und 35 Jahren waren angeklagt, die Absicht gehabt zu haben, sich der Gruppe «Islamischer Staat» anschliessen zu wollen.

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