Das Drama um die «Walliserkanne» in Zermatt geht weiter. Jetzt wurde publik, dass die Wirte Gäste bei einer Polizeikontrolle versteckt haben.
Walliserkanne
Im Aussenbereich der «Walliserkanne» in Zermatt VS stehen Besucher. - Nau.ch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die «Walliserkanne»-Wirte sollen Gäste ohne Zertifikat vor einer Busse geschützt haben.
  • Einer der beiden Personen konnte dank Videoaufnahmen ermittelt werden.
  • Der Strafbefehl ist mittlerweile rechtskräftig – das Bussgeld nicht gering.

Vor mehreren Monaten wurde die «Walliserkanne» in Zermatt VS durch die Behörden zwangsgeschlossen. Das Restaurant hatte sich nicht an die geltenden Corona-Massnahmen gehalten.

Das Verhalten der Wirte hat ein juristisches Nachspiel. Nun ist es zu einem ersten Urteil gekommen – jedoch nicht gegen die Betreiber.

Wirte verstecken Gäste vor Polizei

Wie der «Walliser Bote» schreibt, versuchten Polizisten zwei Gäste zu büssen, welche sich ohne gültiges Zertifikat im Restaurant aufhielten. Dies am 15. September – noch deutlich vor der Zwangsschliessung Ende Oktober.

Die beiden Personen weigerten sich jedoch, ihr Covid-Zertifikat den kontrollierenden Regionalpolizisten vorzuzeigen. Auch der Aufforderung der Aushändigung eines amtlichen Ausweises kamen sie nicht nach.

Walliserkanne
Die Betreiber der «Walliserkanne» wurden Ende Oktober 2021 von der Polizei verhaftet, weil sie sich trotz Schliessung nicht an die Corona-Massnahmen hielten und weiter Gäste bedienten. - Twitter / Keystone

Wie die Zeitung mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Strafbefehl berichtet, schritten die Wirte der «Walliserkanne» ein: Sie «drängten die Agenten aus dem Lokal, anschliessend wurden die beiden Gäste im Inneren des Restaurants versteckt».

Daraufhin verliessen die Gäste auf bislang ungeklärte Weise das Restaurant. So war es den Beamten nicht möglich, eine Busse auszustellen respektive die Personalien aufzunehmen – bis jetzt.

Happige Busse für Gast

Einer der beiden Personen konnte dank Überwachungskameras der Gemeinde Zermatt ermittelt werden. Dies kommt dem Bergführer aus Schaffhausen nun teuer zu stehen.

Laut dem mittlerweile rechtskräftigen Strafbefehl muss der Mann fünf Tagessätzen à 30 Franken zahlen. Dazu kommt ein Bussgeld über 150 Franken und die Verfahrenskosten von 350 Franken.

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