Viele Grenzgänger mussten durch die Corona-Pandemie ins Homeoffice wechseln. Die angepassten Regeln wurden nun bis Ende Jahr verlängert.
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Ein Mann sitzt an einem Laptop. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Neuregelung für Grenzgänger ist für die Zeit ab 2023 in Arbeit.
  • Für Grenzgänger im Homeoffice gelten Schweizer Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit.

Grenzgängerinnen und Grenzgänger dürfen bis Ende Jahr statt im Schweizer Büro im Homeoffice arbeiten. Die Zuständigkeitsregelung für deren Sozialversicherungen wurde verlängert. Für die Zeit ab 2023 ist eine Neuregelung in Arbeit.

Grenzgänger
400'000 Grenzgänger sind von den Regelungen im Covid-19-Gesetz betroffen. - Keystone

Die Covid-19-Pandemie zwang viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger ins Homeoffice. Deshalb werden die Zuständigkeitsregeln im Rahmen von Personenfreizügigkeit und Efta-Übereinkommen betreffend Sozialversicherungen bei Telearbeit zurzeit flexibel gehandhabt. Dies teilte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Montag mit.

Grenzgänger sollen auch künftig zu Hause arbeiten dürfen

Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gelten die schweizerischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit. Diese sind rechtsgültig, auch wenn sie in Telearbeit von ihrem Wohnsitzland aus arbeiten. Diese bis Ende Juni geltende Regelung wurde nun bis Ende 2022 verlängert. Für Arbeitgeber und Grenzgänger ändert daher vorläufig nichts.

Laut BSV soll der Trend zur Telearbeit berücksichtigt werden bei der künftigen Koordinierung der nationalen Sozialversicherungssysteme. Die Mitglieder der EU-Verwaltungskommission wollen demnach ein bestimmtes Mass an Telearbeit im Wohnland erlauben. Und zwar so, dass sich die Zuständigkeit im Bereich der sozialen Sicherheit nicht ändert.

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