Neue interkantonale Universitätsvereinbarung ab 2022 in Kraft
Die interkantonale Universitätsvereinbarung tritt 2022 in Kraft. Mit dabei sind 19 Kantone und Liechtenstein.

Das Wichtigste in Kürze
- Die neue interkantonale Universitätsvereinbarung tritt ab 2022 in Kraft.
- An dem Vertrag beteiligt sind 19 Kantone und Liechtenstein.
Die teilrevidierte interkantonale Universitätsvereinbarung kann am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Seit 2019 sind dem Vertrag 19 Kantone und Liechtenstein beigetreten. Wichtigste Neuerungen sind der gestrichene Wanderungsrabatt und die kostenbasierte Tarifberechnung.
Mit der Revision wurde eine moderne Grundlage für die interkantonale Finanzierung der Universitäten gefunden. Das teilte die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) am Donnerstag mit. Die darin vereinbarten Zahlungen garantieren den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen Universitäten.
Die Vereinbarung legt den Betrag fest, den ein Kanton für seine Studierenden an einer ausserkantonalen Universität zahlt. Die bisherigen Wanderungsrabatte fallen zugunsten des kostenbasierten Systems weg.
Bisher bezogen die sechs Kantone Glarus, Graubünden, Jura, Tessin, Uri und Wallis die Rabatte. Der Grund: ihre Studierenden kehrten nach dem Abschluss kaum mehr in den Herkunftskanton zurück. Das ist gemäss der EDK inzwischen überholt.