Eine Motion wollte Geschädigten aufgrund behördlicher Massnahmen entschädigen lassen. Der Nationalrat stimmt dem Vorhaben zu.
Nationalrat
Der Nationalratssaal in Bern. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut einer Motion sollten Geschädigte aufgrund behördlicher Massnahmen entschädigt werden.
  • Diese wurde nun vom Nationalrat angenommen.
Ad

Personen und Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb aufgrund behördlicher Massnahmen schliessen oder einschränken müssen, sollen künftig entschädigt werden. Der Nationalrat fordert eine entsprechende Ergänzung des Epidemiengesetzes.

Die grosse Kammer hat am Donnerstag eine Motion ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N) angenommen. Der Entscheid fiel mit 176 zu 0 Stimmen. Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Auch Bundesrat gegen die Motion

«Wenn der Eingriff eine gewisse Dauer und der Schaden eine gewisse Schwere hat, muss der Staat entschädigungspflichtig sein.» Das sagte Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH). Gemäss Motionstext soll die Entschädigungspflicht zeitlich begrenzt werden. Die Höhe der Entschädigung soll von der Dauer der Massnahmen und der Höhe der Einbussen abhängen.

Heute können private Veranstalter oder Unternehmen, die von Verboten, Schliessungen oder anderen Einschränkungen betroffen sind, Schadenersatz beim Staat verlangen. Das gilt nur, sofern die Voraussetzungen der Staatshaftung erfüllt sind, heisst, nur in Fällen, wo staatliche Organe widerrechtlich gehandelt haben.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, jedoch lediglich aus formalen Gründen. Laut Gesundheitsminister Alain Berset soll die Pandemie-Evaluation klären, ob die Entschädigungspflicht im Epidemiengesetz verankert werden muss.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Alain BersetGregor RutzBundesratStänderatStaatNationalrat