Nationalrat beschliesst Gesetzesgrundlage für Analysesystem
Der Nationalrat hat am Donnerstag als Erstrat Gesetzesänderungen zugestimmt, die die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs regeln. Vorgaben zu einem zentralen Daten-Analysesystem, die bisher auf Verordnungsstufe geregelt waren, werden im Gesetz verankert.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Änderung des Gesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) gehörte ursprünglich zu einer Sammelvorlage mit dem Titel «Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts».
Die BÜPF-Änderung wurde aber vom Nationalrat im Dezember 2020 in eine separate Vorlage ausgegliedert.
Die übrigen Teile der Vorlage beschlossen die Räte bereits in der Winter- und Frühjahrssession. Mit den Gesetzesänderungen sollen Arbeitsabläufe beim Bund verbessert und die Effizienz gesteigert werden.
Mit der Abtrennung sollte die zuständige Fernmeldekommission (KVF-N) Gelegenheit erhalten, die Änderungen im BÜPF vertieft zu prüfen. Sie betreffen das zentrale Daten-Auswertungssystem.
Die Mehrheit der (KVF-N) kam nun zum Schluss, dass die Teilrevision die Rechtsstaatlichkeit verbessere. Es werden gesetzliche Grundlagen für die Behörden geschaffen, die bisher lediglich auf Verordnungsstufe geregelt waren. Der Nationalrat hiess die Teilvorlage am Donnerstag mit 105 zu 80 Stimmen gut.
Eine Minderheit - SP, Grüne und GLP - wollte die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen und verlangte eine Zusatzbotschaft, setzte sich aber nicht durch. Jon Pult (SP/GR) fragte, was der Zweck der Gesetzesrevision sei, zumal in einem rechtssensiblen Bereich. «Die Vorlage hat ein Glaubwürdigkeitsproblem.»
«Für die GLP bleibt die Katze im Sack», doppelte Barbara Schaffner (GLP/ZH) nach. Aline Trede (Grüne/BE) sprach von einem «ziemlich gut getarnten Ausbau» der Analysefunktion.
Gregor Rutz (SVP/ZH) hingegen forderte, nicht «Gespenster zu sehen, wo keine sind». Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) ergänzte, es gehe darum, vorhandene Daten besser aufzuwerten, Dinge einfacher zu machen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. «Und das hat Sparpotenzial.»
Justizministerin Karin Keller-Sutter führte aus, dass nichts Neues eingeführt werde. Analysiert werden dürften nur Daten aus Überwachungen, die ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt habe.
Mit der Vorlage solle eine seit mehreren Jahren bestehende gesetzgeberische Pendenz erledigt werden, sagte Keller-Sutter. Es gebe auch einen finanziellen Aspekt. Die Kantone könnten, anstatt eigene Analysesysteme zu nutzen, auf das zentrale System zugreifen.